Ab 1. Januar 2021 sind für Transporteure und Spediteure bei Fährbuchungen nach und von England aufgrund der neuen Zollgrenze einige Besonderheiten zu beachten. Soweit Sie Waren/Ladung zu verzollen haben, müssen Sie dieses selbst oder über einen Zollagenten vor der Buchung bei den zuständigen Zollbehörden anmelden. Weiterführende Infos bzgl. Brexit: Leitfaden für Spediteure der Britischen Regierung, Zoll.de, Brexit-Checkliste der IHK; AKTUELLE INFOS ZUM WARENTRANSPORT VON DER EU NACH GROSSBRITANNIEN 2022
Das Vorliegen der nötigen Einfuhr- oder Ausfuhrdokumente ist Voraussetzung einer Buchung von beladenen Fahrzeugen. Als Zollnachweis gelten Exportdokumente mit MRN (Movement Reference Number) mit einer Packlist, Handelrechnung o.ä. alternativ möglich ist auch ein TIR/ ATA Carnet, wenn Sie die geladene Fracht auch wieder zurück bringen (z.B. Messe- und Ausstellungsgüter) oder ein Transit Dokument (TAD) mit GMR-ID von Frankreich kommend. Hier finden Sie eine Kurzübersicht der Reedereien am Beispiel der Abwicklung an den Häfen von Dover/Calais.
Bitte senden Sie uns mit Ihrer Buchung die vorliegenden Einfuhr- u./o. Ausfuhrdokomente der Zollbehörden zu, damit wir diese ggf. an die Reederei weiterleiten können.
Bitte beachten Sie, dass die mit * gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen
only one vehicle with each booking, per Formular ist nur ein Fahrzeug möglich
Outward/ Hinfahrt
Return/ Rückfahrt
Diese leiten wir auf Anfrage zur Prüfung an die Reederei weiter.
Bitte beachten Sie:
Die FerryKnowHow GmbH erbringt selbst keine Beförderungsleistung, sondern vermittelt diese als Buchungsagentur zwischen Ihnen als Kunde und der jeweiligen Reederei. Die Ihnen angebotenen Preise verstehen sich als tagesaktuelle Preise, die sich ändern können z.B. aufgrund von Änderungen von Treibstoffzuschlägen der Reedereien u.a.. Sollte Ihr LKW Frachtgut wie besondere Tiefkühlware, lebende Tiere, Sauerstoffflaschen oder auch Gefahrengüter geladen haben, teilen Sie uns dieses schriftlich vor jeder Buchung unbedingt mit. Die ordnungsgemäße Deklarierung des Frachtgutes sowie das Vorliegen der nötigen Einfuhr- oder Ausfuhrdokumente bei der Abfahrt obliegt Ihnen als Kunde und Auftraggeber. Die Entscheidung über die Mitnahme trifft die befördernde Reederei.